Die Brüsseler Anklagekammer hat am frühen Nachmittag seine Freilassung angeordnet. Habran, der auch als Pate der Lütticher Mafia gilt, war im März wegen eines Überfalls auf einen Geldtransporter in Waremme zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Allerdings erfolgt die Freilassung unter Auflagen. So darf Habran das Land nicht verlassen, muss an der von ihm angegebenen Adresse wohnen und darf keinen Kontakt zu anderen Verdächtigen in der besagten Strafsache haben.
Grund für seine Freilassung ist eine juristische Formsache. Der Kassationshof hat das Urteil des Lütticher Geschworenengerichtes aufgehoben, weil dieses Urteil nicht motiviert gewesen sei. Der Kassationshof verfügte auch, dass ein neuer Prozess in Brüssel stattfinden muss. Der Habran-Prozess in Lüttich war einer der längsten in der belgischen Justizgeschichte.
belga/pma