Die Regierungsspitze hat sich am Montagabend auf eine sogenannte Revisionserklärung verständigt. Hier handelt es sich um die Liste der Verfassungsartikel, die in der kommenden Legislaturperiode zur Abänderung freigegeben werden sollen. Diese Revisionserklärung wird jetzt ins Parlament eingebracht und dort als Grundlage dienen, um die Kammern aufzulösen.
Sehr diskret ist die Regierung mit der Revisionserklärung umgegangen. Selbst der Ort, wo das Kernkabinett über die Problematik verhandeln wollte, war nicht bekannt.
Denn es hatte wieder Streit gegeben. Im Mittelpunkt stand der Verfassungsartikel 195. Das ist sozusagen der Generalschlüssel: Artikel 195 regelt die Prozedur für eine Verfassungsänderung. Gibt man diesen Artikel zu Abänderung frei, dann kann das nächste Parlament theoretisch die Prozedur für eine Staatsreform vereinfachen.
Die Frankophonen wollten aber der N-VA, die ja laut Umfragen stärkste Kraft in Flandern wird, nicht ein solches Instrument an die Hand geben. Die Flamen wollten demgegenüber den Eindruck vermeiden, dass man den Handlungsspielraum der nächsten Regierung einschränkt. Das wäre wieder Munition für die N-VA gewesen.
Geeinigt hat man sich jetzt auf einen Kunstgriff. Die Revisionserklärung, also die Liste der Verfassungsartikel, die zur Abänderung freigegeben werden, wird beschnitten. Kriterium: Es werden nicht die Artikel aufgenommen, die im Zuge der sechsten Staatsreform modifiziert wurden. Darunter ist auch Artikel 195.
Die Revisionserklärung wird jetzt dem Parlament vorgelegt. Mit der Verabschiedung der Liste löst sich das Parlament automatisch auf. Der Weg für die Wahl wäre dann frei.
Bild: Laurie Dieffembacq (belga)