Er habe Lambertz den Gemütszustand der flämischen Gemeinschaft dargelegt. Lambertz bekräftigte nach dem Gespräch, dass Eupen vorerst abwarten werde. Sicher sei bisher nur, dass Eupen nicht dem Wunsch einer einzigen der beiden Seiten nachkommen werde. Im Interesse Eupens in dieser Sache sei es auch, dass die belgische Regierung nicht auseinanderbreche.
Damit spielte Lambertz auf die absehbare weitere Entwicklung nach einer Abstimmung im föderalen Parlament an. Dann ist zu erwarten, dass die frankophone Seite die in der Verfassung vorgesehene Prozedur der so genannten Alarmglocke läutet. Das im Parlament abgestimmte, aber noch nicht vom König gegengezeichnete Gesetz käme dann auf den Verhandlungstisch der Föderalregierung. Angesichts der Zerstrittenheit in dieser Frage käme es zum Rücktritt der Regierung und somit zu keiner Gegenzeichnung des Gesetzes.
Was in einem solchen Fall gesamt-belgisch geschehen würde, wäre eine Premiere, deren Ausgang völlig offen wäre.
b / fs