Die Föderalregierung kann sich nach wie vor nicht auf die so genannte "Revisionserklärung" einigen. Hier handelt es sich um die Liste der Verfassungsartikel, die in der kommenden Legislaturperiode zur Abänderung freigegeben werden sollen. Diese Liste wird in der Regel vom Parlament kurz vor dessen Auflösung verabschiedet.
Das Sorgenkind hat einen Namen: Artikel 195. Dieser Verfassungsartikel ist quasi der Generalschlüssel. Er regelt nämlich die Prozedur der Verfassungsreformen. Gibt man diesen Artikel zur Abänderung frei, dann könnte man theoretisch dafür sorgen, dass eine neue Staatsreform viel leichter zu bewerkstelligen ist. Die frankophonen Regierungspartner MR, CDH und PS wollen die Finger davon lassen. Sie sind gegen eine Freigabe von Artikel 195.
Zur Abänderung freigegeben werden Verfassungsartikel über die so genannte Revisionserklärung. Diese Liste von Artikeln wird in der Regel von der Regierung ausgearbeitet und dann dem Parlament vorgelegt. Ohne Revisionserklärung wäre jegliche Verfassungsänderung für die Dauer einer Legislaturperiode unmöglich.
Dagegen hätten die frankophonen Parteien im Grunde gar nichts einzuwenden, sie würden also dazu tendieren, diesmal keine Liste zu verabschieden, um eine neue Staatsreform im Keim zu ersticken. Die flämischen Partner warnen aber davor, der N-VA damit zusätzliche Munition zu geben und sie wieder in die Märtyrer-Rolle zu drängen. Am Montag will das Kernkabinett erneut über die Revisionserklärung beraten...
Achivbild: Laurie Dieffembacq (belga)