In diesem Fall handelte es sich um islamische Kopftücher.
In der Begründung heißt es, die Kläger könnten keinen schweren Schaden geltend machen, da die Verordnung seit Juni bekannt gewesen sei. Durch das Übertreten hätten sie selbst den Ausschluss der Mädchen aus der Schule verursacht.
Die Kläger können jetzt noch auf eine Aufhebung der Verordnung klagen, eine solche Prozedur kann allerdings sehr lange dauern.
Die Rechtsanwältin der beiden islamischen Familien zeigte sich enttäuscht, da der Staatsrat im Rahmen dieses Verfahrens sich nicht zur Sache geäußert habe.
belga/fs