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  1. Mich erstaunt, dass eine Wettbewerbskommissarin der EU dahinter steht. In der EU ist die gewerbsmässige Beförderung von Passagieren mit Fahrzeugen bis 9 Sitzplätzen ausdrücklich von der Liberalisierung ausgenommen (s. EU-Richtlinien über Liberalisierung). Somit ist eine länder-, gemeinden-spezifische Regulierung möglich und auch wichtig. Das Taxigewerbe hat einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen, darf keine zumutbare Fahrt ablehnen. Fahrer und Fahrzeug haben speziellen Vorschriften betreffen Sicherheit, Preisgarantie und Fähigkeit zu erfüllen. Kein "Start-Up" interessiert sich für die gehbehinderte Frau, die vom Altersheim zum Arzt muss, 500 m weit, und bis sie ein- und ausgestiegen ist, dauert es 20 Minuten. Dafür wird den Taxifahrern die längeren Fahrten, mit denen er sich quersubventionieren muss, mit Preiskampf abgezwickt. Dies ist nicht die Idee eines funktionierenden Marktes. Das Stossende an der heutigen Taxisituation ist, dass die bestehenden Taxilizenzen handelbar sind und der Taxifahrer in den seltensten Fällen der Lizenzinhaber ist, aber in einer Schnellbleiche den Taxifahrschein absolviert hat. Somit sind leistungsfremde Kosten für die Verzinsung des Kapitals (Wert der Lizenz) im Taxipreis eingeschlossen. Dies sollte unterbunden werden und jeder Taxifahrer sollte seine eigene, unübertragbare Lizenz mit den entsprechenden Auflagen erwerben und den Leistungsnachweis bei Lizenzverlängerung nachweisen müssen. Dann könnten auch "Schwarze Schafe" mühelos aussortiert werden.