Es gibt Grundregeln, an die müssen sich alle halten. Das sieht die föderale Wahlgesetzgebung vor. Zum Beispiel darf Wahlwerbung nicht größer sein als vier Quadratmeter, die Kandidaten dürfen nicht mehr für Werbung ausgeben als eine bestimmte Obergrenze, Wahlplakate darf man nur an dafür vorgesehene Stellen kleben und nicht einfach so an jedem Baum. Für den Rest sind die Kommunen zuständig. Und da gibt es viele, verschiedene Verordnungen. Da müssen sich die Parteien ganz genau informieren in den jeweiligen Gemeinden, im schlimmsten Fall droht sonst nämlich eine saftige Geldstrafe.
In vielen Kommunen werden zur Zeit Plakatwände aufgestellt. An diesen Orten dürfen die Parteien für sich werben. In einigen Gemeinden beobachtet man einen sehr alten Wettbewerb. Nämlich: Da werden über Nacht Plakate abgerissen oder überklebt von der Konkurrenz. Deswegen greifen einige Kommunen jetzt durch. Es gibt zum Beispiel Plakatierungsverbote sobald es dunkel wird, oder aber einen vorab definierten Platz für jede Partei oder dass die Gemeinde das Ganze übernimmt.
Antwerpen hat noch einen anderen Weg gewählt. Die Stadt hat die Parteien dazu verpflichtet, am Montag zum Bauhof zu kommen und alle Plakatwände an einem Ort zu bekleben, erklärt Dirk Delchambre von der Stadt Antwerpen. "Es gab immer mal wieder Müll oder andere Probleme. Deswegen wurden die Plakatwände heute an einer Sammelstelle beklebt." Und die Stadt bringt die Wände dann im Anschluss in die verschiedenen Bezirke.
Werbung auf dem Grundstück
Theoretisch hat jeder Bürger das Recht, seine politische Meinung zu äußern und Werbung für einen Kandidaten oder eine Kandidatin zu machen. Aber auch da wollten einige Kommunen regulierend auftreten. Zum Beispiel im Brüsseler Stadtteil Schaerbeek: Da hatte das Stadtkollegium verordnet, dass man an Privathäusern keine Wahlwerbung befestigen darf, also auch nicht an seinem Balkon. Und zwar um das Stadtbild nicht zu verschandeln. Oder wie es offiziell hieß: Um die öffentliche Ordnung nicht zu stören. Allerdings hat der Staatsrat am Montagmorgen die Verordnung der Stadt Schaerbeek kassiert. Die Richter erklärten, dass die Begründung der Stadt nicht ausreichend sei, um ein demokratisches Grundrecht, nämlich die Äußerung einer politischen Meinung, derart einzuschränken.
Wahlwerbung auf seinem Grundstück ist also sehr wohl erlaubt. Aber auch da gilt: Auf keinen Fall größer als vier Quadratmeter.
Archivbild: Nicolas Maeterlinck (belga)