Das Arbeitsministerium hat eine Datenbank ins Leben gerufen, auf der die Mindestlöhne je nach Beschäftigungssektor aufgelistet sind. In der Privatwirtschaft gelten für rund 60 Prozent der Beschäftigten die von den jeweiligen Paritätischen Kommissionen festgelegten Rahmenabkommen.
Betriebe können diese anpassen, dürfen aber in keinem Fall weniger als den festgelegten Mindestlohn zahlen. Die neue Datenbank sei ein gutes Instrument zur Bekämpfung von Sozialdumping, sagte Arbeitsministerin De Coninck. Sie ermögliche es jedem Beschäftigten, sich über seine Rechte zu informieren. Arbeitgeber, die ihr Personal korrekt entlohnen möchten, fänden dort ebenfalls alle erforderlichen Informationen.
belga/mh Bild: Laurie Dieffembacq (belga)