Die Öffentlichen Sozialhilfezentren des Landes erhalten ab dem 1. Juli vom Föderalstaat fünf Prozent mehr pro Bezieher des Integrationseinkommen. Das hat die Regierung auf Vorschlag der zuständigen Staatssekretärin De Block beschlossen. Es geht um eine Gesamtsumme von 33 Millionen Euro.
Bei dem Geld handelt es sich um Einsparungen im Budget der Staatssekretärin durch die rückläufige Zahl von Asylbewerbern, die an die ÖSHZ verwiesen werden. Je nach Anzahl der Personen, denen ein Sozialhilfezentrum das Mindesteinkommen zahlt, erstattet der Föderalstaat diesem zwischen 50 und 70 Prozent zurück.
Ende 2013 bezogen in Belgien 98.000 Menschen das sogenannte Integrationseinkommen.
Ecolo Ostbelgien: 50.000 Personen drohen die Eingliederungszulage zu verlieren
Die ostbelgischen Grünen befürchten indessen, dass durch die neue föderale Gesetzgebung bis zu 50.000 Menschen vom Verlust der Eingliederungszulage bedroht sind. Das teilt die Partei mit und stützt sich dabei auf eine Schätzung der FGTB-Gewerkschaft.
Die Eingliederungszulage, auch Wartegeld genannt, wird künftig nur noch maximal drei Jahre lang gezahlt. Danach besteht unter Umständen Anspruch auf Integrationseinkommen, das jedoch nach Meinung von Ecolo 20 Prozent unterhalb der Armutsgrenze liegt.
Unter Hinweis auf einen diesbezüglichen offenen Brief der Ecolo-Parlamentarier und ÖSHZ-Sekretäre hat die Ecolo-Fraktion einen Resolutionsvorschlag im Parlament in Eupen hinterlegt. Darin wird die Regierung aufgefordert, sich bei der Föderalregierung für eine Aufhebung der zeitlichen Begrenzung des Anrechts auf eine Eingliederungszulage einzusetzen.
belga/mit./mh/rkr Bild: Herwig Vergult (belga)