Der Anwalt der ermordeten Polizistin Kitty van Nieuwenhuysen will, dass die Entschädigungsleistung, die der belgische Staat an einen der drei Mörder zahlen muss, den Eltern des Opfers zugute kommt. Es geht um 5.000 Euro, die der Staat an einen der Verurteilten Schwerkriminellen zahlen muss.
Dabei handelt es sich um eine Entschädigung dafür, dass es bisher keine Beschwerdestelle gibt, an die sich Häftlinge wenden können, wenn sie gegen Disziplinarstrafen vorgehen wollen.
Die Eltern der Ermordeten haben bis jetzt noch keinen Cent Schadenersatz von den Tätern erhalten, obschon ein Gericht sie zur Zahlung von 60.000 Euro verurteilt hatte. Die Eltern haben die Möglichkeit, sich an den Opferfonds zu wenden. Dieser springt jedoch nur ein, wenn der Täter mittellos ist.
vrt/sh - Bild: Julien Warnand (belga)