Ein Strafgefangener aus Lantin soll 10.000 Euro Entschädigung vom Staat erhalten. Das hat ein Gericht in Brüssel entschieden. Gegen den Schwerkriminellen waren während seiner Haft wiederholt Disziplinarstrafen verhängt worden. So hat er mehrere Male in Einzelhaft gesessen.
Nach einem Gesetz aus dem Jahr 2005 haben Gefangene das Recht, gegen Disziplinarstrafen Beschwerde einzulegen. Weil bisher aber keine Beschwerdeinstanz eingerichtet wurde, ist dies aber nicht möglich. Das Gericht sieht darin ein Versäumnis des belgischen Staates, der dafür eine Entschädigung zahlen muss.
Das Urteil des Brüsseler Gerichts ist rechtskräftig, weil der Staat auf eine Berufung verzichtet hat. Das Urteil könnte eine Welle von Schadensersatzklagen nach sich ziehen.
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