Die staatlichen Ämter dürfen von den Bürgern keine persönlichen Daten mehr abfragen, die sie eigentlich schon haben. Die Beamten müssen erst überprüfen, ob die Angaben nicht schon verfügbar sind. Es geht beispielsweise um die Nationalregisternummer und Bankverbindungen.
Der Staatssekretär für die öffentliche Verwaltung, Bogaert (CD&V), sagte, Beamte würden oft viel zu häufig immer wieder die selben Informationen einholen. Es sei aber nicht Aufgabe des Bürgers, fünfzehn Mal seine Adresse zu nennen, so Bogaert wörtlich.
vrt/jp - Foto: Bruno Fahy (belga, Archiv)