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Grünes Licht: Eltern haben Qual der Namenswahl

21.03.201407:44
Das Kammer-Plenum

Die Kammer hat das neue Namensrecht verabschiedet. Künftig haben Eltern beim Familiennamen für ihre Kinder verschiedene Möglichkeiten. Können sie sich nicht einigen, bleibt alles wie gewohnt: Die Kinder heißen wie der Vater.

Die Vergabe von Nachnamen an Neugeborene in Belgien ist neu geregelt. Die Kammer hat am Donnerstagabend grünes Licht für das neue Gesetz gegeben, mit 71 Ja-Stimmen gegen 50 Mal Nein. Allerdings war für die Abstimmung eine Wechselmehrheit nötig. Nur mit Hilfe der Grünen konnte der Text angenommen werden. Die flämischen Christdemokraten stimmten nach einer hitzigen Debatte dagegen.

Bei der Geburt gilt künftig Folgendes: Das Kind kann den Namen des Vaters tragen, den der Mutter oder einen Doppelnamen. Können sich die Eltern nicht einigen, dann bekommt das Kind den Nachnamen des Vaters.

Es ist ein unrühmliches Ende für die föderale Koalition: Auf der Zielgeraden vor den Wahlen kommt die Mehrheit ins Straucheln, und zwar ordentlich. Die flämischen Christdemokraten, eigentlich Teil des Kabinetts, haben gegen die Gesetzesänderung gestimmt. Vorausgegangen war ein fast schon lächerliches Schauspiel im Justizausschuss der Kammer.

Der Text wurde dort nur angenommen, weil der Fraktionssprecher der CD&V, Raf Terwingen, im Moment der Abstimmung vor dem Sitzungssaal stand und telefonierte. Liberale und Sozialisten wollten die Änderung unbedingt noch vor der Wahl. Herausgekommen ist die Minimallösung: Die Eltern haben bei der Namensgebung die Wahl. Sind sie sich jedoch nicht einig, erhält das Kind den Namen des Vaters.

Kritiker meinen, Frauen würden dadurch weiterhin diskriminiert. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte würde das neue belgische Gesetz deshalb nicht standhalten.

Derzeit ist unklar, ob das neue Gesetz noch vor der Wahl in Kraft treten wird. Der Grund: Die CD&V erwägt eine Besprechung des Textes durch den Senat. Dadurch würde die Prozedur in die Länge gezogen.

Bild: Eric Lalmand (belga)

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