Ein Freibetrag von 160.000 Euro je Erbteil - das bedeutet: gehört ein Haus beiden Partnern zu gleichen Teilen, dann geht es um ein Gebäude im Gegenwert von Maximum 320.000 Euro.
Bei einem solchen Erbe soll der überlebende Partner also von der Erbschaftssteuer befreit werden. Die Regelung gilt demnach sowohl für Ehepartner, als auch für Paare, die in einer so genannten "eingetragenen Partnerschaft" leben.
Der zuständige CDH-Regionalminister André Antoine hatte ursprünglich einen Freibetrag von 200.000 Euro ins Spiel gebracht. Mit dem Kompromiss könne er aber leben, erklärte Antoine. Schließlich belaufe sich der Durchschnittswert einer Wohnung in der Wallonie auf 176.000 Euro. Insofern decke die neue Regelung den Löwenanteil der Immobilien ab.
Die Neuerung betrifft wohlbemerkt nur das Haus, in dem die Familie wohnt. Finanziert werden soll die Regelung über Änderungen der steuerlichen Dispositionen in anderen Bereichen des Erbschafts- und Schenkungsrechts, die zum Teil schon in Kraft getreten sind. Das wallonische Parlament muss dem Kompromiss noch zustimmen.
Dekret zu Windkraftanlagen
Die wallonische Regionalregierung hat sich ebenfalls auf das Dekret zur Windkraft geeinigt. Dieses war eine Schwergeburt, nachdem erste Entwürfe auf Ablehnung des Staatsrates gestoßen waren und zum Teil harsche Kritik von Seiten wallonischer Gemeinden und der flämischen Regierung geerntet hatten.
Das Dekret listet jetzt noch 30 Standorte auf, die geeignet sind für Windkrafträder. Diese sollen vorzugsweise entlang von Autobahnen angesiedelt werden. Ob das Parlament in Namur das Dekret noch vor den Wahlen vom 25. Mai verabschiedet, ist zurzeit nicht absehbar.
Illustrationsbild: Wildbild/AFP