Zwei Urteile eines Antwerpener Strafgerichts und eine Entscheidung des Appellationshofes in Gent könnten richtungsweisend für die belgische Rechtsprechung in Sachen Steuerfahndung sein. Das schreibt die Wirtschaftszeitung l'Echo am Donnerstag, die offenbar eine Ausweitung der Befugnisse der Steuerinspektoren befürchtet.
Bisher sind Steuerfahnder nur berechtigt, die Geschäfts-, Büro- oder Produktionsstätten zu durchsuchen, nicht aber Privatwohnungen.
Das Antwerpener Strafgericht und der Appellationshof in Gent haben Steuerfahndern wiederholt Recht gegeben, die auch Privatwohnungen durchsucht haben. Dabei gelangten auch private Daten in die Hände der Fahnder. L'Echo sieht darin eine bedenkliche Aufhebung der Trennung von Berufs- und Privatsphäre.
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