Der Kammerausschuss Justiz hat die geänderte Fassung des Gesetzes zur Änderung des Namensrechts mit knapper Mehrheit angenommen. Eltern sollen künftig die Wahl haben, ihren Kindern den Namen des Vaters, der Mutter oder eine Kombination aus beiden Namen zu geben.
Die angepasste Fassung sieht vor, dass Neugeborene aber automatisch den Namen des Vaters erhalten, wenn die Eltern sich nicht einigen können.
Das Abstimmungsergebnis war denkbar knapp. Der Fraktionsvorsitzende der CD&V, Raf Terwingen, stand während der Abstimmung vor dem Saal und telefonierte. Dadurch fehlte den Gegnern die entscheidende Stimme.
Der Gesetzesvorschlag wurde mit acht Ja- und sieben Nein-Stimmen angenommen.
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