das Urteil wurde gefällt, aber nicht ausgesprochen. Die Manager hatten einer Vielzahl von Kunden dabei geholfen, durch das Überschreiben auf ein anderes Konto die Erbschaftssteuer auf Sparguthaben zu unterlaufen.
Mit den meisten der Bankkunden erzielte das Steueramt eine Übereinkunft. Sie zahlten die Steuern nach.
vrt/fs