Das erste Gesetz macht die Einführung eines Atemtestgerätes möglich, ohne das ein Starten des Motors nicht möglich ist. Es sei für den harten Kern der Wiederholungstäter und Problemtrinker gedacht, heißt es dazu.
Das zweite Gesetz erlaubt Speicheltests zum Nachweis unerlaubter Drogen während der letzten zwölf Stunden. Er soll die bisherigen Urin- und Blutproben ablösen. Bei positivem Resultat wird der Führerschein zwölf Stunden eingezogen.
b/fs