Nach den Kriterien, die die föderale Regierung am 18. Juli festgelegt hat, können Einwanderer, die eine fortwährende lokale Verankerung in Belgien nachweisen können, in den Genuss der Regelung kommen. Voraussetzung ist unter anderem eine fünf Jahre lange ununterbrochen Anwesenheit. Berücksichtigt werden auch Einwanderer, die seit April 2007 ununterbrochen in Belgien leben und über einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mindestens einem Jahr verfügen.
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