Für ein Drittel soll eine Übergangszeit bis zum Ende dieses Schuljahres gelten. Damit wartet das flämische Gemeinschaftsunterrichtswesen die Entscheidung des Staatsrates nach den jüngsten Vorfällen in zwei Schulen in Antwerpen und Hoboken nicht ab. Kommenden Dienstag will sich der Staatsrat darüber aussprechen, ob einzelne Schulen die Frage regeln dürfen oder ob nach dem Gleichheitsprinzip der Schulträger für alle Schulen des Schulträgers entscheiden muss.
Durch das Verbot will der Schulträger der Gruppenbildung vorgebeugen. Der Imam in Antwerpen reagierte heute mit der Ankündigung, wenn man im Gemeinschaftsunterrichtswesen nicht erwünscht sei, werde man wohl ein eigenes islamisches Schulnetz gründen müssen. Gesetzlich wäre ein solches Schulnetz möglich, da der Islam eine sogenannte "anerkannte Religion" ist.
belga/vrt/fs