Junge Menschen würden auf die Sozialämter abgeschoben, kritisieren die Gewerkschaften. Sie befürchten ein soziales Blutbad. Und so sieht die Neuregelung aus: Schul- und Studienabgänger, die keinen Job finden, tragen sich beim Arbeitsamt ein. Erst nach einem Jahr Wartezeit erhalten sie eine sogenannte Berufseingliederungszulage. Die wurde mit Antritt der Föderalregierung am 1. Januar 2012 auf drei Jahre zeitlich befristet.
Das heißt konkret: Die jungen Leute, die am 1. Januar 2015 nach Ablauf dieser drei Jahre kaum oder gar nicht gearbeitet haben, fliegen raus aus dem System, haben kein Anrecht mehr auf Arbeitslosengeld. Sie müssen dann beim ÖSHZ Sozialhilfe beantragen. Ziel der Reform ist es, den Druck auf Arbeitssuchende zu erhöhen, damit sie schneller einen neuen Job finden.
Landesweit sind nach FGTB-Angaben 55.000 Menschen betroffen, die meisten in der Wallonie. Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung ONEM spricht dagegen von höchstens 27.000 Fällen. Die FGTB-Gewerkschaft schätzt, dass in der Region Lüttich 9.000 Personen davon betroffen wären.
Auf der Lütticher Place Saint Paul kamen am Montag rund 600 Demonstranten zusammen. Auch in Verviers sowie in 14 anderen Städten versammelten sich FGTB-Anhänger, um gegen die neue Regelung zu protestieren.
belga/alk/okr - Bild: Estelle Hittelet (belga)