Es sei nicht die Befugnis der Schulen, ein derartiges Verbot auszusprechen. Vielmehr müsse dies die Flämische Gemeinschaft als Schulträger tun. Gegen das Verbot war eine Schülerin eines Antwerpener Athenäums vor den Staatsrat gezogen. Bis zu einem endgültigen Urteil will der Schuldirektor seine Entscheidung nicht zurück nehmen.
vrt/jp