Sie folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Nach Ansicht der Richter gibt es keine Beweise dafür, dass der frühere Außenminister Insider-Wissen weitergegeben hat. De Gucht hatte im Verdacht gestanden, weil Familienmitglieder kurz vor der Zerschlagung der Fortis-Gruppe im Oktober große Mengen Fortis-Aktien veräußert hatten. Gegen den Open-VLD-Politiker war eine anonyme Klage bei der Bankenkommission eingereicht worden. Die Gerichtsbehörden hatten daraufhin Ermittlungen angeordnet.
est/belga