Frau De Tandt ist Gegenstand eines Disziplinarverfahrens, in dessen Rahmen geprüft werden soll, ob sie immer die nötige Unabhängigkeit an den Tag legte.
b / fs
Die Zwangsbeurlaubung der Handelsrichterin Fancine De Tandt ist um einen weiteren Monat verlängert worden. Eine Begründung wurde nicht veröffentlicht.
Frau De Tandt ist Gegenstand eines Disziplinarverfahrens, in dessen Rahmen geprüft werden soll, ob sie immer die nötige Unabhängigkeit an den Tag legte.
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