Die Flüchtlinge, die dafür in Frage kommen, sollen keine umständlichen Anträge mehr einreichen müssen. Wer seit langem in Belgien lebt, soll nur noch den Beweis erbringen, dass er jemals das Bleiberecht beantragt hat und in seiner Umgebung integriert ist.
Nächste Woche werden die Gemeinden über die Details des neuen Verfahrens in Kenntnis gesetzt. In Kraft treten soll die Direktive am 15. September.
vrt/jp