"Eine Revolution", titelt heute die Tageszeitung Le Soir. Eltern sollen künftig in Belgien die Möglichkeit haben, den Nachnamen ihres Kindes selbst festzulegen. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag hat am Dienstagabend der Rechtsausschuss der Kammer gebilligt. Nun muss das neue Gesetz zur Namensgebung für Kinder auch noch vom Plenum der Kammer verabschiedet werden.
Dann wird Schluss sein mit den klaren Regeln, die bis heute gelten. Denn schon die neue Grundregel erlaubt die Wahl zwischen vier verschiedenen Nachnamen für ein Baby. Bisher war nur der Nachname des Vaters möglich. Jetzt kann auch der Nachname der Mutter vergeben werden. Die Befürworter des neuen Gesetzes sehen darin einen Schritt zur Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.
Die Kritiker dagegen meinen, dass das neue Gesetz die Namensgebung viel zu kompliziert mache. Das könnte vor allem dann der Fall werden, wenn Kinder mit Doppelnamen später selbst Kinder bekommen. Dann stehen gleich zehn Kombinationsmöglichkeiten zur Wahl, so Le Soir. Immerhin soll das Gesetz verhindern, dass zwei Doppelnamen miteinander verbunden werden, ein Baby also vier Nachnamen bekommt.
Wahrscheinlich nach Karneval wird die Kammer das Gesetz endgültig verabschieden.
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