Bis Montag konnte man der N-VA-Werbung auf Youtube kaum entgehen. Gleich, welchen Film man anklickte, immer wieder liefen unaufgefordert Spots der N-VA. Das nennt man eine Werbekampagne. Seit diesem Dienstag nichts mehr. Die Filme sind zwar noch da, sie werden aber nicht mehr abgespielt, ohne dass man das auch wirklich will.
Sperrperiode. Im Gesetz spricht man auch vom "reglementierten Zeitraum". Diese Sperrperiode beginnt drei Monate vor einer Wahl. Reglementiert heißt dieser Zeitraum, weil es Regeln gibt. Regeln in Bezug auf die Wahlwerbung und auch die Wahlausgaben. Bei Verstößen droht in letzter Konsequenz der Verlust der staatlichen Finanzierung. Der Beginn der Sperrperiode ist in der Regel auch gleichbedeutend mit dem Start des eigentlichen Wahlkampfes.
Es dürfen auch keine Wahlplakate mehr gleich wo geklebt werden, zum Beispiel nicht auf Flächen, die für kommerzielle Reklame vorbehalten sind, sondern nur noch an die eigens für Wahlwerbung vorgesehen Stellen. Auf Privatgrundstücken ist Wahlwerbung durchaus erlaubt. Die Plakate dürfen in jedem Fall nicht größer sein als vier Quadratmeter. Ebenfalls nicht erlaubt sind Werbespots in Radio oder Fernsehen oder Anzeigen in Zeitungen.
Die Wahlausgaben
Ab jetzt muss jeder Euro, der für Wahlkampfzwecke eingesetzt wird, peinlichst genau verbucht werden. Nach der Wahl, also nach dem 25. Mai, wird diese Buchhaltung überprüft. Dies unter anderem, weil es da Obergrenzen gibt. Jede Partei bekommt eine finanzielle Höchstgrenze zugewiesen. Die hängt ab von der Zahl der Sitze, die die Partei bei der letzten Wahl erzielt hat und von den Wahlen, an denen sie teilnehmen will. Theoretisches Beispiel: Eine Partei, die an allen Wahlen teilnimmt - föderal, EU, regional und DG - darf eine Million Euro ausgeben. Für eine Partei, die nur in der DG kandidiert, gilt die Obergrenze 25.000. Hinzu kommen, die Ausgaben "je Kandidat". Dann wird es richtig kompliziert... Hier gibt es unter anderem Multiplikatoren, die sich auf die Zahl der eingeschriebenen Wähler beziehen.
Die Parteien greifen dabei natürlich auf ihre Eigenmittel zurück. Der Großteil dieses Geldes stammt von der Staatlichen Finanzierung. Als Reaktion auf diverse Parteispendenskandale ist man dazu übergegangen, die Parteien mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Diese staatliche Unterstützung steht für rund drei Viertel der Einkünfte.
Insgesamt, so rechnet die Zeitung L'Echo vor, dürfen die Parteien 54 Millionen Euro verbraten. Erfahrungsgemäß war es aber häufig so, dass die Parteien längst nicht so viel Geld ausgegeben haben, wie es ihnen eigentlich erlaubt gewesen wäre. Nach einer Erhebung der Universität Leuven haben die flämischen Parteien im Jahr 2010 nur zwei Drittel der zulässigen Mittel in den Wahlkampf investiert. Das hat manchmal auch damit zu tun, dass die jeweilige Kriegskasse nicht mehr hergibt.
Diesmal ist die Situation ein bisschen anders, wie auch die Zeitung L'Echo hervorhebt: Es ist so, dass am 25. Mai gleich alle Parlamente neu gewählt werden. Die nächste Wahl steht erst 2018 an, wenn die Gemeinde- und Provinzialräte neu zusammengestellt werden. Die Parteien könnten also dazu geneigt sein, an die Grenzen zu gehen, wohlwissend, dass sie ja vier Jahre Zeit haben, wieder neue Reserven anzulegen.
Dieser Beginn der Sperrperiode ist traditionell der Startschuss für den Wahlkampf. Zwar beteuern die Regierungen durch die Bank, dass "bis zum letzten Tag" regiert wird. In den letzten Tagen hat sich aber schon angedeutet, dass sich die Schonzeit nun doch definitiv dem Ende zuneigt.
In einigen Tagen stehen jedenfalls schon die nächsten Schlüsseldaten auf dem Weg zur Wahl an: Am 1. März erstellen die Gemeinden die Listen der Wahlberechtigten. Am 21. März werden die Listennummern per Ziehung ermittelt. Und am 1. Mai werden die Wahllisten der Parteien definitiv festgelegt. Dann fehlt nur das , worum es geht: die Kreuzchen an den Namen der Kandidaten.
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