Künftig sollen Führungskräfte von Unternehmen, die an der Brüsseler Börse notiert werden, bei einer Kündigung maximal eine Entschädigung von zwölf Monatsgehältern erhalten. Das berichten heute mehrere Wirtschaftszeitungen. Die Maßnahme kann nur auf neue Verträge angewandt werden. Ausnahmen sind offenbar weiterhin möglich.
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