Das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung hatte die Firma verklagt, weil diese sich weigerte, Arbeiter fremdländischer Herkunft einzustellen. Vor seinem Urteil hatte das Brüsseler Arbeitsgericht beim Europäischen Gerichthof nachgefragt, wie das Anti-Rassismus-Gesetz auszulegen sei. Der EuGH urteilte, dass es sich um einen Fall von Diskriminierung handle.
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