Bislang ist es so, dass sowohl das gemeinsame Konto als auch das persönliche Konto erst freigegeben werden, wenn die Erbschaft geregelt ist. Künftig darf der hinterbliebene Partner unmittelbar nach dem Sterbefall die Hälfte des Geldes auf einem Konto abheben. Dabei gilt allerdings ein Höchstbetrag von 5.000 Euro. Wer einen größeren Betrag abhebt, riskiert Sanktionen.
vrt/jp