Im April waren bei einer Dopingkontrolle Kokainspuren festgestellt worden. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, die Justiz behandele Boonen wie einen gewöhnlichen Drogenkonsumenten und nicht wie einen berühmten Sportler, der besonders hart zu bestrafen sei. Die Höhe der Geldbuße begründete der Staatsanwalt damit, dass Boonen Wiederholungstäter sei.
belga/fs