Die Anklagekammer in Gent entschied die Aufhebung des Haftbefehls gegen eine Frau, die die Komplizin der Häftlinge beherbergt hatte. Auch der Besitzer der Wohnung, in der einer der Flüchtigen untergetaucht war, wird wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Anklagekammer muss auch über eine Verlängerung des Haftbefehls gegen die Komplizin entscheiden, die den Hubschrauber für die Flucht organisiert hat.
belga/est