Die belgischen Bischöfe sind empört über das vom Parlament verabschiedete Gesetz zur Ausdehnung der Euthanasie auf Kinder und Jugendliche. Nach Meinung von Experten sei das Gesetz unnötig und weise eine Reihe von Lücken auf, schreiben die Bischöfe in einer ersten Reaktion auf das Abstimmungsergebnis von Donnerstag. Sie äußern sich besorgt darüber, dass nun Tür und Tor geöffnet seien, um behinderte oder demente Menschen aus dem Leben zu drängen.
Das Gesetz zur Ausweitung der Euthanasie wurde am Donnerstag mit großer Mehrheit in der Kammer angenommen. 86 Abgeordnete stimmten dafür und 44 dagegen, zwölf Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
vrt/sh - Illustrationsbild: Benoit Doppagne (belga)
Es wäre erfrischend, würden die Bischöfe auf Verfehlungen in den eigenen Reihen genauso empört reagieren.
In den Niederlanden, wo die katholische Kirche weniger Einfluss hat und es so ein Gesetz seit 2002 gibt, haben
Medienberichten zufolge erst vier Jugendliche die Möglichkeit des selbstbestimmten Stebezeitpunktes wahrgenommen.
Das zeigt deutlich, dass niemand aus dem Leben gedrängt werden soll, sondern dass es einem Todkranken die Möglichkeit eröffnet, in Würde zu sterben.
Schön, das "Gesetz sei unnötig", so meinen "Experten"; wer sich auch immer dazu auserkoren hat, Experte zu sein....
Noch "schöner" ist aber die aufgesetzte Entrüstung der Bischöfe!
Was bitte soll eine Aussage wie:"...dass nun Tür und Tor geöffnet seien, um behinderte oder demente Menschen aus dem Leben zu drängen."? An welcher Stelle sind die Herren denn da nicht mitgekommen?
Das Gesetz stellt lediglich ein Recht dar und keine Pflicht. Wir sind nicht mehr in 1941!
Äußert sich die Kirche nicht zu wichtigen gesellschaftlichen Themen prügelt mancher Zeitgenosse sogleich auf ihr Personal ein. Bezieht sie zu brisanten Themen Stellung ist ihr auch Kritik sicher.
Das Leben ist ein Geschenk und darf nicht vorsätzlich durch Tötung beendet werden.
Jeder todkranke Mensch, auch ein Kind oder Jugendlicher, behält seine Würde.
Der Gesellschaft obliegt es auch und gerade für ein Sterben in Würde Sorge zu tragen, konkret durch Palliativmedizin und Palliative Begleitung und Pflege.
Dem Todgeweihten in seiner verbleibenden Lebenszeit nahe zustehen und dabei lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen wird nach dem Ableben des geliebten Menschen der Trauerverarbeitung förderlich sein. Eine Tötungsabsicht wegen vermeintlicher Wertlosigkeit wird Eltern und Verantwortliche in einen zwiespältigen Konflikt hineinziehen ohne voraussehbare Spätfolgen.
Herr Bodarwé, ob ein Mensch sei Dasein als würdevoll erachtet, können weder Sie noch die Bischöfe beurteilen.
Das kann nur der Betroffene selbst!!!
@Bernd Brauer
„Belgien erlaubt Sterbehilfe bei Kindern und Jugendlichen“
Sie und ich haben Stellung bezogen zu diesem brisanten Thema und wir sind geteilter Meinung. Mit dieser Erkenntnis stehen wir nicht alleine da, wenn man die Reaktionen hierüber verfolgt. Das Für oder Gegen bleibt wie immer die eigene Einstellungssache.
Hoffentlich ist das betroffene, bald sterbende Kind selbst noch in der Lage die eigene Lebenssituation als würdevoll oder nicht würdevoll zu empfinden und richtig einzuschätzen, insofern die todbringende Krankheit diese nicht bereits zum Teil einschränkt.
Die Tragweite der Entscheidung den Tod herbeiführen zu lassen bleibt dennoch für ALLE Beteiligten ein ethisches Dilemma.
Mit diesem Gesetz wollen die Befürworter dieses Gesetzes uns also weismachen, dass auch ein Kind von z.Bsp. 5 Jahren oder sogar 3 (es gibt ja keine Altersbeschränkung!) eine solche Entscheidung mit vollem Wissen und selbständig treffen kann.
Kein Wunder, dass die Menschen auf der ganzen Welt mit Unverständnis reagieren.