Die Einigung kam über eine sogenannte Wechselmehrheit zustande. Die christlich geprägten Parteien CD&V und CDH stimmten dagegen, Unterstützung gab es aber aus der Opposition von der N-VA und den beiden grünen Parteien.
142 Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben. 86 waren dafür, 44 dagegen, 12 Enthaltungen. Das Gesetz ist verabschiedet, sagt Kammerpräsident André Flahaut. Statt Applaus, bleiernes Schweigen. Das Thema Euthanasie bewegt die Gemüter, erst Recht wenn es um Kinder geht. Während der Abstimmung gab es wütende Zwischenrufe: "Mörder!" schrie jemand.
Umstritten war das Gesetz bis zuletzt. Dabei haben die Befürworter der gesetzlichen Regelung immer unterstrichen, wie restriktiv der gesetzliche Rahmen sei. Die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe bei Minderjährigen sei an strenge Regeln geknüpft. So müsse das Kind unheilbar krank sein, im terminalen Stadium. Es muss zudem unter unerträglichen k¨roperlichen Schmerzen leiden. Vor allem: Der Minderjährige muss wiederholt den Wunsch geäußert haben, aus dem Leben zu scheiden. Dabei muss das Kind aber urteilsfähig sein. Ärzte und auch ein Kinderpsychologe müssen bescheinigen, dass der Minderjährige weiß, was er sagt. Und schließlich müssen die Eltern einverstanden sein.
Kritiker sehen indes zunächst überhaupt keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung. Außerdem sei das Gesetz in Teilen zu vage formuliert. Bei der Abstimmung wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Jeder Abgeordnete konnte gemäß seines Gewissens und seiner Überzeugungen abstimmen.
Großes Interesse gab es auch bei ausländischen Medien.
Vor dem Hintergrund der zum Teil hitzig geführten Debatte sprachen die Kollegen aus dem Brüsseler Studio im Thema am Abend mit der ostbelgischen föderalen Abgeordneten Kattrin Jadin von der PFF
Bild: Benoit Doppagne (belga)
Wie haben die Abgeordneten des Bezirks Verviers abgestimmt? Denn das wird garantiert mein Wahlverhalten im Mai beeinflussen...