Der Brüsseler Appelationshof hat am Mittwoch drei Chirurgen der Universitäts-Kinderklinik "Königin Fabiola" freigesprochen. Sie waren angeklagt, zwischen 1998 und 2001 junge Patienten operiert zu haben, obschon es keinen medizinischen Grund für einen Eingriff gab.
Deswegen mussten die Chirurgen sich unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. In erster Instanz waren die Ärzte nur teilweise für schuldig befunden und zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden.
Der Appellationshof sprach die Ärzte frei und begründete das Urteil damit, dass sie die Operationen zu therapeutischen Zwecken durchgeführt hätten.
belga/cd - Archivbild: Herwig Vergult (belga)