3 Kommentare

  1. Entschuldigung, aber wer landet denn überhaupt noch in den Knast, wenn bei Totschlag nur noch Bewährungsstrafen ausgesprochen werden.

  2. Unverschämt, dieses Urteil ! Wäre es auch glimpflich ausgegangen, wenn ein Polizist erschlagen worden wäre ? Dieser STIB Mitarbeiter wollte nur den Tatbestand feststellen - übrigens Plicht bei einem Unfall. Dieser Mann, wenige Monate vor seiner wohlverdienten Rente war ein Gastarbeiter aus Albanien, glaube ich mich zu erinnern. Nochmal, wäre das Urteil auch so ausgesprochen wenn ein Gastarbeiter einen Belgier so brutal schlägt, dass der bei 1 Schlag stirbt ? Und muss es nicht 3 Urteil e geben. Illegale Drogen, 2 Promille (!) , aber doch am Steuer, sowie dann der brutale Totschlag ?
    "Unabhängige Justiz" kann man das noch sagen ? Reue, von einem Rechtsanwalt als Strategie in den Mund gelegt, kann dass ein Urteil verändern ? Und das schlimmste ist, dass Ein hoher Alkoholspiegel, zur Minderung der Strafe wird. Man beginnt, an der Gerechtigkeit ernsthaft zu zweifeln !

  3. "es sei nicht seine Absicht gewesen..." Wenn sich jemand mit diesen Mengen Alkohol und Drogen im Blut hinters Steuer setzt, dann nimmt er ja sowieso schon mal den Tod von Menschen billigend in Kauf. Das dann noch als strafmildernden Umstand zu werten, folgt einer Logik, die sich nur Juristen erschließt.