Durch die neuen Bestimmungen sind Jugendliche künftig ab dem 16. Lebensjahr strafmündig. Jugendrichter haben grössere Befugnisse. Sie können straffällige Minderjährige zu Haftstrafen und Hausarrest verurteilen oder sie in eine Jugendstrafanstalt einweisen lassen. Die Reform des Jugenstrafrechtes hat mehrere Jahre in Anspruch genommen. Beschleunigt wurden die Gespräche durch den Mordfall Van Holsbeeck.
Weg für Reform des Jugendstrafrechtes frei
Der Weg für eine Reform des Jugendstrafrechtes ist frei. Nach dem Senat hat jetzt auch die Kammer die Vorlage verabschiedet.