Den Adressaten wird mitgeteilt, sie hätten Anrecht auf eine Rückzahlung des Finanzministeriums. Um das Geld überweisen zu können, benötige das Ministerium Bank- und Kreditkarten-Informationen.
Das Finanzministerium weist darauf hin, dass der Bescheid über eine Steuerrückzahlung immer als Brief mit der Post zugestellt wird.
Für Rückzahlungen würden die Konten verwendet, die der Steuerzahler auf seiner Erklärung angegeben habe.
belga/mh