Der Justizausschuss der Kammer hat der Ausweitung des Euthanasie-Gesetzes auf Minderjährige zugestimmt. Wie bereits im Senat geschah dies mit Hilfe einer Wechselmehrheit. Aus der Opposition stimmten die beiden grünen Parteien und die N-VA für die Gesetzesvorlage, CD&V und cdH stimmten dagegen.
Dem Gesetzesentwurf zufolge wird aktive Sterbehilfe für Minderjährige unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen im Endstadium einer tödlichen Krankheit sind und dass sie unter unerträglichen Schmerzen leiden. Ein psychiatrisches Gutachten muss belegen, dass der Betroffene die Tragweite seiner Entscheidung einschätzen kann. Die Eltern müssen zudem ihr Einverständnis geben.
Jetzt muss noch das Plenum der Kammer über das Gesetz abstimmen.
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