Auf einer Internetseite versteigert ein Belgier seine Stimme für die Wahlen am 25. Mai. Der Meistbietende soll den Zuschlag erhalten.
Der Anbieter, der anonym bleiben will, erklärt, er habe keine Ahnung, welcher Partei er seine Stimme geben solle. Er sehe nicht ein, lange in einem Wahlbüro anzustehen und dann weiß zu wählen. Er will dem höchsten Bieter seine Stimme zur Verfügung stellen und in der Wahlkabine ein Foto machen, um zu beweisen, dass er in dessen Sinne abgestimmt hat.
Offiziell ist es nicht verboten, jemanden anderen für sich abstimmen zu lassen. Man kann einer anderen Person eine Vollmacht geben, wenn man sich zum Zeitpunkt der Wahl nicht in Belgien befindet. Allerdings darf jeder Wähler nur eine einzige Vollmacht übernehmen.
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