Damit sind Jugendliche künftig schon mit 16 Jahren strafmündig und werden vor Gericht wie Erwachsene behandelt. Laut neuem Strafrecht werden Jugendrichtern mehr Befugnisse erteilt: Sie können Jugendliche ab 16 zu Gefängnisstrafen und Hausarrest verurteilen sowie ihre Überweisung in eine geschlossene Anstalt anordnen. Eltern, die ihre Kinder verwahrlosen lassen, können zu einer Erziehungs-Schulung verpflichtet werden. An einer Reform des Jugendstrafrechts ist seit Jahren gefeilt worden. Die Ereignisse im Mordfall Joe van Holsbeeck hatten die Diskussionen vorangebracht.
Kammer verabschiedet neues Jugendstrafrecht
Nach dem Senat hat auch die Kammer das neue Jugendstrafrecht gutgeheißen.