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Kammer heißt neues Jugendstrafgesetz gut

05.05.200605:34

Nach dem Senat hat auch die Kammer das neue Jugendstrafrecht gutgeheißen.

Damit sind Jugendliche künftig schon mit 16 Jahren strafmündig und werden vor Gericht wie Erwachsene behandelt. Weil sie dann auch zu Gefängnisstrafen verurteilt werden können, plant die Regierung den Bau einer zweiten Haftanstalt, die 200 Jugendlichen Platz bietet.
Laut neuem Strafrecht werden Jugendrichtern mehr Befungnisse erteilt: Sie können Jugendliche zu Hausarrest verurteilen oder ihre Überweisung in eine geschlossene Anstalt anordnen. Eltern, die ihre Kinder verwahrlosen lassen, können zu einer Erziehungs-Schulung verpflichtet werden.
An einer Reform des Jugendstrafrechts wird seit Jahren gefeilt. Das sie jetzt so schnell abgeschlossen wurde, ist eine Folge der Ereignisse im Mordfall Joe van Holsbeeck.

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