Belgien gewährt eine Steuerermäßigung für das Pensionssparen, sofern die Zahlung an eine belgische Einrichtung geleistet wird. Da in anderen Mitgliedsstaaten ansässige Institutionen nicht von der Ermäßigung profitieren, sieht der europäische Gerichtshofes darin eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit in Sachen Pensionssparen.
Daher darf Belgien die Vorteile des Systems nicht ausschließlich auf belgische Institutionen beschränken. Das jetzige System schrecke Belgier vom Pensionssparen in anderen Ländern ab.
Finanzminister Geens und Pensionsminister De Croo reagierten auf das Urteil mit der Versicherung, es werde eine Lösung gefunden, um das Pensionssparen mit Steuervorteilen aufrecht zu erhalten.
Wie De Croo erklärte, beteiligen sich 2,7 Millionen Personen am Pensionssparen.
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