Belgische Reisepässe sind ab Mai 2014 sieben Jahre lang gültig. Bisher waren es fünf Jahre. Die Änderung wurde jetzt im neuen konsularischen Gesetzbuch festgelegt. Dieses enthält auch alle Dekrete, die Belgier im Ausland betreffen. Belgier im Ausland haben fortan 30 statt wie bislang zehn Tage Zeit, um eine Geburt oder einen Sterbefall anzumelden.
vrt/jp