Das neue kommunale Ordnungsstrafengesetz kommt erneut unter Druck. Das Kollegium der Generalprokuratoren hat sich in einem Gutachten negativ zu dem System geäußert.
Mehrere flämische Tageszeitungen berichten, dass die Gutachten von Justizministerin Turtelboom angefragt worden waren. Die Regierungsparteien und die flämische N-VA hätten sich aber über das Gutachten der Fachleute hinweggesetzt.
Das Bekanntwerden der negativen Einstellung der Spitzenstaatsanwälte des Landes stützt die Kritik mehrerer Menschen- und Kinderrechteorganisationen, die gegen die neue Regelung eine Verfassungsklage angestrengt haben. Nach der Gesetzesnovelle wird die Altersgrenze für die Strafbarmündigkeit von 16 auf 14 Jahren heruntergeschraubt.
belga/rkr - Illustrationsbild: Virginie Lefour (belga)