Der Verfassungsgerichtshof in Brüssel hat am Donnerstag das Gesetz über ein schnelleres Asylverfahren teilweise aufgehoben. Das Gesetz trat im März 2012 in Kraft. Es sieht vor, dass Asylanträge von Staatsangehörigen eines sicheren Landes nicht zugelassen werden. Welche Länder als sicher gelten, hat die Föderalregierung festgelegt. Die Liste besteht aus sieben Ländern, darunter sechs Balkanstaaten sowie Indien.
Der Hof kritisierte in seinem Urteil, dass das Gesetz praktisch kein Einspruchsrecht vorsieht. Ein Einspruchsrecht, zumindest mit aufschiebender Wirkung, leite sich aber aus der europäischen Menschenrechtskonvention ab, argumentierten die Richter. Gegen das Gesetz hatten fünf Menschenrechtsorganisation sowie zwei serbische Roma geklagt.
Fedasil gab am Freitag bekannt, im vergangenen Jahr ein Drittel Flüchtlinge weniger registriert zu haben als ein Jahr zuvor.
rtbf/sh - Illustrationsbild: Laurie Dieffembacq (belga)