Die Brüsseler Anklagekammer wird am 12. Februar darüber befinden, ob die juristische Prozedur im Zuge der aufgedeckten Missbrauchsfälle in der Kirche fortgeführt werden soll oder nicht. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass hunderte Ermittlungsakten verschwunden waren.
Alle verlorenen Akten sind inzwischen durch Kopien ersetzt worden und die Anklagekammer beschloss im Februar, die Prozedur wieder aufzunehmen, doch der Kassationshof kassierte das Urteil unter anderem, weil der ehemalige Bischof Roger Vangheluwe und sein Rechtsbeistand nicht angehört worden waren.
445 Akten waren verloren gegangen. Das wurde im Oktober 2012 bekannt. Dabei ging es vor allem um die Befragung von Opfern, aber auch um Hausdurchsuchungen im Rahmen der sogenannten "Operation Kelch."
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