Die von Kindermörder Marc Dutroux (57) beantragte vorzeitige Entlassung aus lebenslanger Haft bleibt weiterhin ungewiss. Das Strafvollstreckungsgericht vertagte sich am Montag in der Frage, ob es einem Antrag des Rechtsanwaltes von Dutroux folgt und das Verfassungsgericht in dem Fall einschaltet.
Das Strafvollstreckungsgericht will nun am 27. Januar darüber befinden, ob es dem Verfassungsgerichtshof zwei Fragen stellt, die der Rechtsbeistand von Kinderschänder Marc Dutroux am Montag im Rahmen eines Antrags auf vorzeitige Haftentlassung aufgeworfen hat.
Der Anwalt bezweifelte, dass eine Verschärfung des Verfahrens für vorzeitige Haftentlassung auf seinen Mandanten angewendet werden darf. Nach Ansicht von Dutroux' Anwalt geht es nicht an, dass ein einziger Richter eine vorzeitige Haftentlassung verhindern kann.
Nach der vorzeitigen Entlassung von Dutroux' Ex-Frau und Mittäterin Michelle Martin im Juli 2012 hatte es in der Öffentlichkeit große Empörung gegeben. Daraufhin waren die Vorschriften verschärft worden. Unter anderem ist das zuständige Gericht seit Anfang 2013 mit fünf statt bisher drei Richtern besetzt, die nicht mit Mehrheit, sondern einstimmig entscheiden müssen. Zudem wäre eine vorzeitige Freilassung bei Wiederholungstätern wie Dutroux nicht schon nach 16, sondern erst nach 23 Jahren Haft möglich.
Sollte das Gericht Ende Januar entscheiden, dass es das Verfassungsgericht nicht einschaltet, so könnte es einen Termin für Beratungen über eine Freilassung von Dutroux festsetzen. Falls es die Meinung des Verfassungsgerichts einholt, so würde dies vermutlich eine Wartezeit von etwa einem Jahr bedeuten.
belga/dpa/cd/km - Bild: Thierry Roge/BELGA
Dann bleibt zu hoffen das zuerst mal die Meinung des Verfassungsgericht eingeholt wird und dann bleibt den Bürgern 1 Jahr um der Justiz zu zeigen wie man unter normalen Menschen darüber denkt.
Ironie der Geschichte das ausgerechnet ein Anwalt mit dem Namen Me Pierre Deutsch sich für solch einen "Herrn" breitschlägt.