Ein entsprechender Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Stiefeltern unter bestimmten Bedingungen künftig beispielsweise die Schule mit aussuchen dürfen. Interessenvertreter von Stiefeltern zeigten sich zufrieden mit dem Gesetzesvorschlag. Ein Verein, der die Interessen biologischer Eltern vertritt, äußerte Bedenken. Biologische Eltern könnten sich minderwertig fühlen, wenn den Stiefeltern ihrer Kinder Rechte zugesprochen würden.
b/sh