Immer häufiger überprüfen die Behörden die familiäre Situation von Arbeitslosen. Zuletzt stieg die Zahl der Überprüfungen auf 23.000. Das sind drei Mal soviele wie zuvor.
Bei den Kontrollen wurden auch mehr Verstöße gegen die Sozialgesetzgebung festgestellt, nämlich 4.400 Fälle gegenüber 2.600 im Vorjahr. Es geht zum Beispiel um Arbeitslose, die zusammenleben, ohne dies offiziell anzugeben. Dadurch bezieht jeder einzelne eine höhere Unterstützung.
Bei einem Verstoß muss der zu Unrecht erhaltene Betrag zurückgezahlt werden. Seit 2012 werden die Daten des Landesarbeitsamtes (LFA) zum Familienstand systamatisch abgeglichen mit dem Nationalregister.
vrt/jp - Foto: Siska Gremmelprez (belga)